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Kundeninformationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen - TOPP digital GmbH

A. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegen¬wärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, in denen wir mit der Herstellung von Waren beauftragt werden oder solche verkaufen oder sonstige Leistungen erbringen.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. §§ 14, 310 Abs.1 BGB.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Ge¬schäftsbedingungen des Bestellers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

4. Abweichungen vom Vertrag bzw. von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung, die nur von unse¬rer Geschäftsführung wirksam unterzeichnet werden kann.


B. Auftragserteilung / Vertragsschluss

1. Technische Änderungen sowie Änderungen in Layout, Form, Farbe und Konfektionierung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbe¬halten, sofern hierfür ein triftiger Grund besteht.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Be¬stellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.

3. Sofern das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit dem Produkt von unseren (Material-)Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir den Besteller unverzüglich informieren und, sofern möglich, die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder wenn der Bestel¬ler die Lieferung eines vergleichbaren Produktes ablehnt, werden wir dem Besteller bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstat¬ten.

4. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftrag¬geber, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird.


C. Vorarbeiten

Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Druckvor¬lagen, Projektierungsunterlagen, Entwürfen, Zeichnungen, Andrucke und Probeexemplare, die vom Besteller angefordert werden,

sind vergütungspflichtig.


D. Korrekturvorlagen/ Druckfreigabe

1. Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck¬freigabe/ Fertigungsreiferklärung auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärun-gen des Bestellers. Ergeben sich nachträgliche, in Manuskript, Layout oder sonstigen Vorlagen nicht vorgesehene Text-, Form- oder Gestaltungsänderungen durch den Besteller, so werden diese nach Aufwand berechnet.

2. Bei Druck- oder auch Präge-, Stanzausführungen sind Änderungen am Werkzeug nicht möglich, Neuanfertigungen werden gesondert be¬rechnet.


E. Lieferfrist

1. Die angegebene Lieferzeit versteht sich – mangels anderslautender Vereinbarungen – abgehend vom Werk. Die vereinbarte Lieferfrist be¬ginnt mit der letzten vereinbarten Mitwirkungshandlung des Bestellers.

2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse auf¬treten, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung sowie verzögerter Korrekturfreigabe.

3. Bei Lieferverzug kann der Besteller die Rechte aus §323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist. Eine Ände¬rung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.


F. Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt ab Werk an die vom Besteller angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.



2. Liefertermine bedürfen für ihre Gültigkeit unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.

3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestätigten Menge sind zulässig. Berechnet wird die gelieferte Menge.

4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-schlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungs¬kauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Fracht¬führer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Per¬son oder Anstalt auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Besteller in Annahmeverzug befindet.

5. Abrufaufträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Nimmt der Besteller die Ware zu den vereinbarten Terminen ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir berechtigt, den bei uns noch lagernden Restbe¬stand auszuliefern oder Lagerkosten zu berechnen.


G. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Angebotspreise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert gegenüber den Angebotsunter¬lagen bleiben.

2. Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden Um¬satzsteuer.

3. Die Preise gelten ab Werk. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versand sind nicht inbegriffen.

4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Bestellers ein¬schließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Besteller berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Besteller

wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

5. Wir behalten uns, insbesondere bei Rahmen- und Abrufaufträgen, das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Ab¬schluss des Vertrages Kostenveränderungen, etwa aufgrund tarif¬gebundener Lohnveränderungen oder Materialpreisänderungen, ein¬treten.

6. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestel¬lers gefährdet wird, so können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstel¬len. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Besteller sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demsel¬ben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unbe¬rührt.

7. Der Besteller verpflichtet sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinba¬rungen, den Rechnungsbetrag binnen 10 Tagen nach Erhalt und Fäl¬ligkeit der Rechnung zu zahlen. Lässt der Besteller diese Frist schuld¬haft verstreichen, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

8. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltend¬machung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausge¬schlossen.

10. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.


H. Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Kunde ohne unser Verschulden vom Vertrag zurück, so gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern den Kunden ein Verschulden trifft, ist darüber hinaus ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 150,- fällig, es sei denn, der Kunde weist nach, dass

uns ein geringerer Schaden entstanden ist.


I. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

1. Die Aufrechnung kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen erklärt werden. Ein Zurückbehaltungs¬recht kann nur aufgrund eines Gegenanspruchs ausgeübt werden, der auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

2. Die Abtretung von Forderungen des Bestellers bedarf unserer vor¬herigen schriftlichen Zustimmung.


J. Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vorbehalten.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie eine Sitzverlegung hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen.

4. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäfts¬gang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräuße¬rung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung er¬mächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, so¬bald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungs¬gemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung, mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns geliefer¬ten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen ver¬mischt ist.


K. Mängelgewährleistung

1. Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren in jedem Fall zu prüfen, Mängel ordnungsgemäß zu rügen (377HGB) und unsere „Hinweise für Transport- und Lagerung von Druckprodukten“ (abrufbar unter www.topp-digital.de) zu beachten.

2. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produkt-beschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzei¬gen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

4. Kein Mangel liegt vor, wenn Verschleißteile im Rahmen gewöhn¬licher Abnutzung erneuert oder in Stand gesetzt werden müssen, es sei denn eine bestimmte Haltbarkeitsdauer wurde vertraglich voraus¬gesetzt oder anderweitig zugesichert.

5. Von der Haftung ausgeschlossen sind Fehler und Schäden, die durch Beschädigung, falsche Bedienung und nicht sachgerechten Ein¬bau der Ware durch den Besteller hervorgerufen werden. Dasselbe gilt für Fehler und Schäden, die auf nachträgliche und nicht dem Stand der Technik entsprechenden Änderungen am Kaufgegenstand

zurückzuführen sind, es sei denn, der Verkäufer hat hierzu ausdrück¬lich zugestimmt.

6. Der Besteller erkennt technologisch begründete branchenübliche Toleranzen etwa in Größe, Farbe und sonstiger Ausführung als ver¬tragsgemäße Beschaffenheit an (siehe auch Q.2).

7. Die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglich¬keit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8. Die Eignung unserer Erzeugnisse für die vom Besteller vorgesehe¬nen Anwendungszwecke gehört nicht zur vertraglich vereinbarten Be¬schaffenheit. Dies gilt insbesondere für selbstklebende Etiketten, da bei ihnen die Reaktion des Klebstoffes auf bestimmten Materialien (z. B. Kunststoffe, Feinleder, Textilien usw.) nicht vorausgesehen werden kann. Es ist daher erforderlich, dass der Besteller mit dem Etiketten-material eigene Klebeversuche auf dem Originaluntergrund durchführt. Wir lehnen jede Haftung für irgendwelche Schäden oder Nachteile ab.

9. Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

10. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

11. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Be¬anstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teilliefe¬rung für den Besteller ohne Interesse ist.

12. Für Mängel an dem vom Besteller gelieferten Material wird nicht gehaftet.

13. Erklärt der Besteller wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die gelieferte Ware ist uns in diesem Fall unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei dem Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Ver¬tragsverletzung arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hatten. Die Regelung in Ziff. L 1. Bleibt unberührt.

14. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Besteller oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder lesbare Daten. Der Auf¬tragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.


L. Haftungsbeschränkungen

1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von uns über-nommenen Garantie.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalspflicht), ist unsere Haf¬tung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des jeweiligen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

3. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.


M. Verjährung

Mängelansprüche des Bestellers verjähren 12 Monate nach Abliefe¬rung der Ware.


N. Eigentum an Werkzeugen (Handelsbrauch)

1. Alle abgegebenen Preise für Betriebsgegenstände, die zur Herstel¬lung des Vertragserzeugnisses notwendig sind, sind Anteilskosten. Reinzeichnungen, Filme, Klischees, Lithographien, Druckformen, Stan¬zen, Präge- und andere Werkzeuge bleiben – auch wenn sie gesondert berechnet werden – bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.

2. Die Rechte daran verbleiben bei uns, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wird eine entsprechende Vereinbarung getrof¬fen, können diese Gegenstände gegen Vergütung herausgegeben werden.


O. Archivierung

Die Aufbewahrungsfrist der unter Abschnitt N genannten Gegenstände steht in unserem Ermessen und beträgt maximal fünf Jahre seit der letzten Auftragserteilung.


P. Urheberrechtliche / Gewerbliche Schutzrechte

1. Dem Besteller werden an unseren eigenen Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Filmen, Layouts, Software, Druckdateien, Datenträ¬gern, Druck-, Stanz-, und Prägewerkzeugen usw., an denen wir Urhe¬berrechte oder gewerbliche Schutzrechte haben oder erworben haben, keinerlei Nutzungsrechte übertragen.

2. Der Besteller gestattet, dass wir für eigene Werbezwecke mit den von uns für ihn gefertigten Produkten werben oder als Muster ver¬senden dürfen.

3. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftra¬ges Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.


Q. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Als Schiedsstelle zur Klärung von branchenüblichen Abweichungen sowie zur Klärung von Gewährleistungsansprüchen bei technischen Mängeln ist zunächst der Verband Druck und Medien Bayern e. V. (VDMB) anzurufen.

3. Das Abkommen der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (CISG) wird abbedungen.

4. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens, ist ausschlie߬licher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder die Niederlassung bzw. der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe¬bung nicht bekannt ist.


München, 14.02.2024